Eishockey – Frauen
Google zufolge habe der Empfänger bisher nicht auf den Inhalt zugegriffen und damit liege auch keine Verletzung des Datenschutzes vor. Wie viele Kunden betroffen waren, sagte Goldman-Sprecherin Andrea Raphael nicht. Google wollte sich ebenfalls nicht dazu äußern. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus.
Ein Mitarbeiter einer Vertragsfirma hatte die Mail aus Versehen an eine falsche Adresse geschickt. Goldman Sachs zufolge wollte der Mitarbeiter die Informationen an einen firmeneigenen Account mit der Domain gs.com schicken. Tatsächlich landete die Mail aber auf einem Google-Konto, das über gmail.com zu erreichen ist.
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