Gamer verunsichert

Sony verbietet PS4-Nutzern Gebrauchtspiele-Verkauf

Elektronik
13.11.2013 10:59
Als Microsoft bei der Enthüllung seiner Xbox One Einschränkungen bei der Nutzung von Gebrauchtspielen ankündigte, hat Konkurrent Sony den unter den Spielern entstandenen Unmut geschickt genutzt und seine am 29. November erscheinende PlayStation 4 als jene Konsole hervorgehoben, die Spieletausch und -verkauf unter Freunden problemlos ermöglicht. Kurz vor dem Start der PS4 verbietet Sony nun per AGB-Änderung doch wieder den Verkauf von Gebrauchtspielen.

Auch wenn Sony-Manager Shihei Yoshida im Gespräch mit dem Spielemagazin "Gamasutra" beteuert, bei der AGB-Änderung handle es sich nur um eine juristische Notwendigkeit, die keinen Einfluss auf den Alltag der Spieler habe, sind die Gamer doch verunsichert.

Schließlich heißt es in den online einsehbaren AGB zur Nutzung des PlayStation Network: "Sie dürfen weder Disc-basierte Software noch Software-Downloads weiterverkaufen, insofern dies nicht ausdrücklich von uns autorisiert wurde. Ist der Herausgeber ein Drittanbieter, so wird zusätzlich von diesem Drittanbieter eine Erlaubnis benötigt."

Käufer besitzt Spiele laut Sony nicht
Zudem klärt Sony die Spieler in den Nutzungsbedingungen darüber auf, dass man durch den Kauf eines Spiels nicht etwa der Besitzer dieses Spiels wird, sondern lediglich ein Nutzungsrecht erwirbt.

"Jegliche Software ist lizenziert, nicht verkauft. Dies bedeutet, dass Sie die Rechte erworben haben, die Software so zu nutzen, wie es in den Bedingungen erläutert ist, jedoch nicht, dass Sie Eigentümer der Software sind", heißt es. Zudem behält sich Sony vor, das Nutzungsrecht bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen einseitig aufzukündigen.

All das klingt so ganz und gar nicht mehr nach dem, was Sony noch vor einem halben Jahr verkündet hat. Der Tausch von Spielen sei ganz einfach, hatte Sony noch im Sommer versprochen – und Konkurrent Microsoft sogar in einem extra produzierten Werbevideo vorgeführt.

60 bis 70 Euro für ein Nutzungsrecht
Die aktualisierten Nutzungsbedingungen vermitteln nun ein ganz anderes Bild: Der Spieler, der 60 bis 70 Euro für ein Spiel gelöhnt hat, soll mit dem Kauf nur ein Nutzungsrecht erworben haben – und ist das Spiel durchgespielt, ist der Weiterverkauf verboten.

Selbst wenn die Suppe nicht so heiß gegessen wird, wie sie gekocht wird, und Sony wegen des Verkaufs eines Gebrauchtspiels niemanden zur Verantwortung zieht, hinterlassen die AGB-Passagen doch einen schalen Beigeschmack.

Dass Sony laut Manager Yoshida keine DRM-Maßnahmen nutzen will, um den Verkauf von Gebrauchtspielen zu unterbinden, heißt schließlich nicht, dass sich der Konzern nicht in Zukunft anders entscheiden könnte. In der Vergangenheit hat Sony bereits solche 180-Grad-Wenden vollzogen: Der Linux-Support des ersten PS3-Modells wurde zunächst auch öffentlichkeitswirksam beworben – und dann nachträglich gestrichen (siehe Infobox).

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