Der ÖAAB ist eine sehr wichtige Teilorganisation der ÖVP. Dort wurde August Wöginger erneut zum Bundesvorsitzenden gewählt, obwohl eine nicht rechtskräftige Verurteilung im sogenannten Postenschacherprozess gegen ihn besteht. Hätte man nicht zumindest den endgültigen Ausgang des Verfahrens abwarten und interimistisch jemand anderen als ÖAAB-Boss nominieren können? Ging es wirklich nur darum, ihn postenmäßig zu versorgen, weil er den Job als ÖVP-Klubobmann im Parlament abgeben musste und kein ordentliches Gehalt mehr beziehen konnte? Was ist das für ein Sittenbild, das die ÖVP da abgibt? Und was passiert, wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte? Würde Wöginger dann zurücktreten? Gerichtlich begründete Rücktritte sind immer ein Schaden. Nicht nur für den, der zurücktreten muss, sondern auch für die dahinterstehende Organisation.
Martin Krämer, per E-Mail
Erschienen am Di, 8.9.2026
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