Mit U-Ausschüssen ist es ja an sich schon so eine fragwürdige Sache. Denn ob und was sie letztlich bringen, hängt meist von drei wesentlichen Punkten ab. Wie groß die unübersehbar bewussten „Erinnerungslücken“ der Protagonisten sind. Wenn parallel ein juristischer Strafprozess läuft oder droht, kann man sich auch entschlagen. Und der Erfolg hängt auch davon ab, mit welcher Absicht man dieses eigentlich wichtige Instrument verwenden will. Nur um die politische Konkurrenz zu ärgern und anzupatzen, oder geht es den Initiatoren tatsächlich lobenswerter Weise um lückenlose Aufklärung? Damit der Missbrauch dieses demokratischen Instruments zumindest halbwegs gut verhindert werden kann, gibt es verfassungsrechtliche Vorgaben, die ALLEN bekannt sind. Daher auch der FPÖ. Pilnacek und Corona sind eindeutig völlig unterschiedliche Dinge. Die FPÖ hätte von Anfang an zwei U-Ausschüsse beantragen müssen. Das weiß sie ja selbst. Eine logische Watsche seitens des Verfassungsgerichtshofs wurde bewusst bevorzugt. Nur um wieder das Märchen von der ungerecht behandelten FPÖ zu erzählen? Und die FPÖ soll Interesse an einer seriösen Pandemie-Aufarbeitung haben?
Christian Stafflinger, Linz
Erschienen am Fr, 15.8.2025
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