Die Regierung hat sich auf die Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt. Bestehen soll diese aus einem grundsätzlich gleichberechtigten Dreier-Gremium, das für sechs Jahre gewählt wird. Man argumentiert, dass weniger politischer Einfluss auf Verfahren und Richter ausgeübt werden könnte. Aber dieser wird eben dann schon vorher, bei der Bestimmung und Benennung dieser Anwälte, von den verschiedenen Parteien ausgeübt! Und warum drei Staatsanwälte? In fast allen Ländern genügt ein einzelner Bundesstaatsanwalt! Das „personelle Aufblasen“ dieser Regierung scheint System zu haben!
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