Die Herkunft ist sekundär, und es würde alle betreffen, aber angesichts der steigenden Jugend- und Kinderkriminalität und der immer jünger werdenden Täter ist die Diskussion über eine schon öfters thematisierte Herabsetzung des Alters für die Strafmündigkeit durchaus zielführend. Wer sich wie ein Erwachsener verhält, soll auch wie ein Erwachsener behandelt werden, Punkt. Delikte wie Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung etc. haben nichts Kindisches oder Kindliches an sich, und hier muss zur Prävention, zur Therapie, zum Schutz anderer und zur Abschreckung potenzieller Straftäter etwas passieren. Es muss nicht immer gleich Gefängnis sein, aber die gerichtliche Einweisung in spezielle Erziehungsanstalten sollte wieder regelmäßig auf die Tagesordnung, denn nur die „Übergabe an die Eltern“ ist für die Betroffenen bestenfalls Belustigung. Die Politik muss endlich lernen, Probleme ideologiefrei, objektiv und sachorientiert zu lösen und sich nicht nur in Ankündigungen und Leerformeln zu verlieren.
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am So, 29.12.2024
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