Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen oder einen Krankenstand in Anspruch nehmen müssen, dürfen ohne Genehmigung nicht ins Ausland fahren. Junge Staatsbürger, die ihren Grundwehrdienst ableisten müssen, werden kaserniert und dürfen in der Nacht das entsprechende Gelände nicht verlassen. Andere wiederum, die eigentlich keine gültigen offiziellen Reisedokumente vorweisen können und durch eine illegale Einreise zuvor bereits ein Delikt begangen haben, dürfen jedoch anscheinend sogar in jene Länder reisen, aus denen sie angeblich vor Verfolgung geflohen sind!? Ein gar großes Heimweh dürfte sie dazu treiben – sie könn(t)en aber dann gerne einfach dort verbleiben.
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