Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat jetzt also die Klage von Toni Polster auf Anerkennung von drei Länderspielen und drei Länderspieltoren kostenpflichtig abgewiesen, weil der Richter zu dem Schluss kam, dass „es ausschließlich Sache des ÖFB sei, welche Länderspiele in welcher Form in die Länderspielstatistik einbezogen werden“. Diese Formulierung öffnet der Willkür des ÖFB Tür und Tor und entbehrt auch nicht einer unfreiwilligen Komik, denn der ÖFB könnte dann ja auch nach Belieben nur Länderspiele in die Statistik aufnehmen, die gewonnen wurden, und sie implementiert obendrein, dass der ÖFB mit etwas gutem Willen die Spiele auch in die offizielle Statistik hätte aufnehmen können. Das Recht der Spieler auf eine korrekte sportliche Biografie, die auch mit der offiziellen Länderspielstatistik des ÖFB übereinstimmt, wird damit aber, passend zum Fußball, mit Füßen getreten. Die ganze Sache mit den sogenannten „inoffiziellen“ Länderspielen wurde ja nur erfunden, um das eigene Vergehen des ÖFB, nämlich gegen damals geltende Bestimmungen des Weltfußballverbandes verstoßen zu haben, zu kaschieren. Es wurde somit ein eigenes Foulspiel mit einem Foulspiel an der Biografie der betroffenen Nationalspieler (es betrifft ja nicht nur Herrn Polster) kompensiert. Einfach unwürdig – und das Urteil deshalb eine Schande für die Justiz. Es fallen mir etliche Argumente ein, die zeigen würden, wie absurd dieses Vorgehen des ÖFB ist, aber das würde den Rahmen dieses Leserbriefes sprengen. Außerdem wurden die Spiele ja damals sicher auch im Fernsehen live gesendet, und ich muss daher dem ORF nachträglich zu dem Kunststück gratulieren, dass sie etwas übertragen konnten, was in der Diktion des ÖFB nie stattgefunden hat!
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