Ich möchte aufzeigen, dass die Rückvergütung von Wahlarzt-Rechnungen bis zu 12 Wochen dauern kann. Als Gewerbetreibender musste ich für meine Mitarbeiter pünktlich jeden Monat den Beitrag leisten. Sollte ich einmal in der Hektik vergessen haben, war nach drei Tagen eine Mahnung im Haus, natürlich mit einer Mahngebühr. Daher wäre es gerechtfertigt, wenn die Rückvergütung bei langer Bearbeitungsdauer höher ausfällt. Oft ist es gar nicht möglich, aufgrund der langen Wartezeit, in die Kassen-Praxis zu wechseln. Dieser Missstand sollte bereinigt werden. Ich hoffe, diese Zeilen fallen auf fruchtbaren Boden.
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