Bei den meisten angesprochenen Themen kann man sich der Meinung von Herrn Knill anschließen, besonders hervorzuheben ist, was er über die Teilzeitbeschäftigten geäußert hat. Er sagt, dass von diesen Menschen – ausgenommen jenen, die aus mehreren verschiedenen Gründen beim besten Willen nicht ca. 40 Stunden in der Woche tätig sein können – natürlich entsprechend weniger Abgaben geleistet werden, aber trotzdem die gleichen Leistungen in Anspruch genommen werden wie von Leuten, die z. B. 38 oder 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wer in Vollzeit arbeiten kann, aber nicht will, weil er finanziell nicht darauf angewiesen ist, müsste auch akzeptieren, dass er weniger Ansprüche hat.
Helmut Ehold, per E-Mail
Erschienen am Mi, 10.7.2024
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