Die „Kronen Zeitung“ berichtet über den Wahlarztbesuch einer Krebspatientin aus Wels. Der Mediziner begutachtete die 63-Jährige eine knappe Stunde lang und stellte dafür, laut Aussage der Betroffenen, eine Honorarnote in der Höhe von 712 Euro aus. Zur Klarstellung: Wahl- und Privatärzte können ihre Tarife selbst festlegen. Sie sollten aber zukünftig per Gesetz dazu gezwungen werden, diese zu veröffentlichen. Das muss schon auf der eigenen Homepage beginnen und hat umso mehr für alle Internet-Plattformen wie etwa „DocFinder“ zu gelten. Schlussendlich hat zukünftig auch in den Praxisräumlichkeiten eine umfassende Information per Aushang zu erfolgen. Hätte die Welser Patientin vor Betreten des Behandlungsraumes die Höhe des Stundentarifes gekannt, dann wären für sie die 712 Euro keine böse Überraschung gewesen.
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