Gemäß den aktuellen geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist für das Erlangen der österreichischen Staatsbürgerschaft die Unbescholtenheit eine der wesentlichen Voraussetzungen. Wenn also Zuwanderer – egal, in welchem Status – mit dem Gesetz in Konflikt kommen, sollten diese nicht mehr als zukünftige Staatsbürger in Betracht gezogen werden. Damit sind sämtliche Fragen hinsichtlich des weiteren Aufenthaltes im Land eigentlich beantwortet.
Heinrich Nowak, Steinabrückl
Erschienen am Fr, 29.3.2024
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