Gemäß den aktuellen geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist für das Erlangen der österreichischen Staatsbürgerschaft die Unbescholtenheit eine der wesentlichen Voraussetzungen. Wenn also Zuwanderer – egal, in welchem Status – mit dem Gesetz in Konflikt kommen, sollten diese nicht mehr als zukünftige Staatsbürger in Betracht gezogen werden. Damit sind sämtliche Fragen hinsichtlich des weiteren Aufenthaltes im Land eigentlich beantwortet.
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