Aufgrund der jüngsten StVO-Novelle geht es bei den Extrem-Rasern künftig ans Eingemachte. Wenn so ein unbelehrbarer Tempobolzer Pech hat, wird ihm sogar die Karosse weggenommen und versteigert. Nun hat es in OÖ erstmals so einen Bleifuß erwischt als er auf der A1 ausgerechnet eine Zivilstreife überholte. Die Beamten konnten per Laser 223 km/h messen und nahmen ihm sein gefährliches Spielzeug an Ort und Stelle weg. Ob es tatsächlich zu einer Zwangsversteigerung kommt, ist allerdings fraglich. Zuerst muss geklärt werden, ob er überhaupt der Besitzer dieser Karre ist. Dann wird man ihm das Überschreiten der Geschwindigkeit und eine Wiederholungsgefahr nachweisen müssen. Das wird vermutlich nicht ganz einfach. Wenn dann der Raser mit treuherzigem Dackelblick Reue zeigt und Besserung gelobt, wird er wohl mit einer Geldbuße davonkommen. So gesehen, sind die neuen Regeln eigentlich wieder nur für die Katz, unverbesserliche Tempobolzer sind damit ganz sicher nicht zu beeindrucken.
Werner Schupfer, Attnang-P.
Erschienen am Mi, 27.3.2024
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