Werte Vertreter des sogenannten Wählervolkes! Ich wundere mich, dass niemand von Ihnen grundsätzlich etwas feststellt: Ein Asylwerber ist ein Mensch, der im Sinne der Genfer Konvention als verfolgt gilt und Anspruch auf ein dementsprechendes Verfahren hat! Alle anderen Menschen sind bei mir „Auswanderer“, die aufgrund schlechter wirtschaftlicher Gegebenheiten, menschlich verständlich, ihr Heimatland verlassen möchten. Ich kann den generellen Ausdruck „Asylwerber“, insbesondere aufgrund meiner jahrzehntelangen Tätigkeit im Fremdenwesen, nicht zur Kenntnis nehmen, da jedem Menschen im Sinne der bestehenden Vorschriften die Zuwanderung in einen EU-Staat zusteht und nicht auf der Asylschiene laufen kann!
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