Die Veränderung des Freizeitverhaltens vieler Menschen ob der Teuerungen ist für mich nachvollziehbar, der Ärger mancher Wirte allerdings ebenso . Der Gastronomie wurden „Flatrate-Partys“, Happy Hours und andere Getränke-Vergünstigungen auch aus Jugendschutzgründen untersagt. Warum darf und muss dann der Handel mittlerweile beinahe jedes Wochenende Alkohol als Aktionsartikel verramschen? Apropos Jugendschutz und Prävention: Es gibt Länder, in denen alkoholische Getränke nur in lizenzierten Gastlokalen und staatlich kontrollierten „Bottle-Shops“ verkauft werden dürfen.
Florian Stadler, Aschach/Donau
Erschienen am Di, 6.2.2024
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