Durch die Fusion der neun Gebietskrankenkassen entstand am 1. Jänner 2020 die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Bei Gesetzwerdung wurde verabsäumt, die Frist bis zur Erstellung eines einheitlichen Leistungskatalogs mit höchstens drei Jahren festzulegen. Daher agiert die ÖGK weiter in der Struktur von neun getrennten Ländereinheiten. Bei den Finanzausgleichsverhandlungen bestand die große Chance, einen bundesweit gültigen Ärzte-Honorarkatalog terminmäßig festzuschreiben. Diese Vereinheitlichung wäre hoch an der Zeit gewesen, denn der bestehende Bundesländer-Wirrwarr schreckt potenzielle Praxiseinsteiger davon ab, den Vertrag mit den Sozialversicherungen zu unterschreiben. Klare Folge: Weniger Kassen-, dafür aber mehr Wahlärzte.
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