Wieder eines dieser knieweichen Gesetze, bei dem man sich lobt, die Bürgerinformation zu ermöglichen. Wer unser Politsystem nur annähernd kennt, weiß, dass in Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern zumeist eine Opposition vorhanden ist, die ihre Kontrollrechte auch ausübt. In kleinen Gemeinden setzt sich der Gemeinderat zumeist aus Verwandten, Familienmitgliedern oder Personen aus dem persönlichen Freundeskreis zusammen. Hier werden Beschlüsse im Vorfeld im stillen Parteikämmerlein beschlossen und dem Gemeinderat pro forma zum Handhochheben vorgelegt. Einsprüche werden mit dem Hinweis auf die satte Mehrheit eben im Alleingang beschlossen. So sieht die Realität in den Gemeindestuben unter 5000 Einwohnern aus. Ein Gesetzesentwurf nach dem Motto Wasch mir den Rücken, aber mach mich nicht nass!
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