In Österreich wird, zumindest vor Wahlen, immer der „Wählerwille“ betont und dass der in einer Demokratie, in der wir ja leben, auch zu erfüllen sei. Leider sind diese Äußerungen nicht viel mehr als heiße Luft, wie man jetzt in Niederösterreich und Kärnten wieder sieht. Ein Rückblick auf die Landtagswahl 2023 in Niederösterreich: ÖVP knapp 40 Prozent, FPÖ etwas über 24 Prozent, SPÖ etwas über 20 Prozent. Jetzt verhandelten, dem Wahlergebnis und somit dem Wählerwillen entsprechend, ÖVP und FPÖ über eine Zusammenarbeit. Es ist keine „Liebeshochzeit“, wie beide Seiten betonen. Sie haben sich irgendwie geeinigt und wollen, hoffentlich doch zum Wohle der Bevölkerung, zusammenarbeiten. Und trotzdem gab es zu Beginn der Verhandlungen große Empörung. Politische Parteien kreischten auf vor Entsetzen, und NGOs und die Israelitische Kultusgemeinschaft und linke Organisationen und Personen forderten einen Abbruch der Verhandlungen und meinten, die FPÖ darf keinesfalls in die Landesregierung. Diese Gruppen/Organisationen/Menschen wollten also ernsthaft das Wahlergebnis, den Wählerwunsch, ja, eigentlich die Wahl selbst und somit demokratische Grundregeln infrage stellen. Weil sie meinen, der Zweck – in dem Fall der Hass auf die FPÖ – heiligt die Mittel. Sie empören sich über „menschenverachtende“ Politik der FPÖ. Ist es aber nicht auch „menschenverachtend“, wenn einem großen Teil der Bevölkerung das Recht abgesprochen wird, eine Partei nach ihrem Ermessen zu wählen und zu erwarten, von dieser Partei als Teil der (Landes-)Regierung auch vertreten zu werden nach guter demokratischer Art und Weise?
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