Um dem zunehmenden Personalmangel bei der Polizei entgegenzuwirken, hat Innenminister Karner jetzt beschlossen, dass entgegen früheren Regeln künftig auch Polizeiaspiranten mit Tattoos eine Polizistenlaufbahn einschlagen können! So weit, so gut! Allerdings mit der Einschränkung, dass Tattoos nicht den Rechtsextremismus oder die „Neue Rechte“ verherrlichen! Nun, daraus ergeben sich zwei Fragen: Erstens – was meint man mit „die neue Rechte“ überhaupt, und wer definiert solches? Zweitens – warum werden nicht auch Tattoos ausgeschlossen, welche Linksextremismus (oder Islamismus) verherrlichen? Wieder einmal zweierlei Maß, wie leider zu oft praktiziert!
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