Eine neue EU-Verordnung von öffentlichen Medien unbemerkt erlaubt die Beimischung von „Insekten-Hausgrillmehl“ in Nahrungsmittel laut Amtsblatt der EU vom 4. 1. 2023, ab 24. 1. 2023 umzusetzen. Einen Test auf etwaige Nebenwirkungen (Allergien u. a. m.) müssen die EU-Bürger selbst alternativlos herausfinden, diese Vorgangsweise kennen wir doch schon – Mahlzeit?
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