Laut Ministerratsbeschluss der Bundesregierung wird der Strompreisdeckel vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 gelten. Daher werden die Haushalte in dieser Zeit für bis zu 2900 Kilowattstunden pro Kilowattstunde mit 10 Cent vom Staat gesponsert. Besitzer einer Erdwärme-, einer Infrarot- oder einer Elektroheizung verbrauchen jedoch darüber hinaus mehr Kilowattstunden, die aber nicht gefördert werden. Die Elektroheizung in unserer Eigentums-Maisonette hat einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 13.500 Kilowattstunden. Das Angebot, auf Fernwärme umzusteigen, nahmen wir vor Jahren nicht an, weil wir nicht von einem einzigen Lieferanten abhängig sein wollten. Mit der E-Heizung konnten wir uns jeweils des günstigsten Anbieters bedienen. Ob sich für diese Heizsysteme eine Photovoltaikanlage rentiert und zeitnah amortisiert, bedarf einer genauen Planung und Durchrechnung. Resümee: Unsere Regierung hat entweder zu kurz gedacht und beim Stromdeckel nach dem Gießkannenprinzip gehandelt, oder die „Großverbraucher“ werden aus Kostengründen von der Förderung ausgeschlossen.
Peter Puster, Feldkirchen bei Graz
Erschienen am Sa, 1.10.2022
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