Ein kleines Malteserhündchen wurde von einem Betrunkenen totgetreten; ein „Landwirt“ ließ seine „Nutztiere“ im eigenen Dreck verrecken; eine Person fesselte und knebelte einen Hund und warf ihn in einen Brunnenschacht; ein Mann verreiste, versperrte die Wohnung und ließ seinen Hund absichtlich verhungern und verdursten – und was macht die Justiz bei derart grauslichen Fällen von Tierquälerei? Die Täter werden „auf freiem Fuß“ angezeigt, und es droht ihnen höchstens eine Diversion bzw. eine bedingte Haft- oder Geldstrafe. Tierquäler muss man hart bestrafen, weil sie ansonsten weitermachen!
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