Es ist absurd, wenn Verkehrsministerin Gewessler Überlegungen anstellt, einen Grenzwert für Cannabiskonsum im Straßenverkehr einzuführen: Diese Droge ist und bleibt illegal, und die Straßenverkehrsordnung soll die Justiz nicht austricksen oder gar hintergehen. Die von der Ministerin damit angedachte „Gleichstellung“ mit der legalen Droge Alkohol könnte auch dadurch erfolgen, dass wie in den Nachbarländern Ungarn und Tschechien 0,0 Promille am Steuer verordnet wird, denn vernünftigerweise gilt: Wenn i fahr, dann trink i net, und wenn i trink, dann fahr i net. Weil die Konsequenz, egal, ob „fett“ oder bekifft, oft ausschließlich Unschuldige zuallererst betrifft!
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