Die Bundespräsidentenwahl im Oktober dürfte für Alexander Van der Bellen doch nicht die erwartete „gmahde Wiesn“ werden. Wurde von den Medien zuerst mit Mag. Susanne Fürst als FPÖ-Kandidatin spekuliert, war man plötzlich überrascht, als die FPÖ – einstimmig und nicht, wie berichtet wurde, von Herbert Kickl quasi im Alleingang oder gar als „Notlösung“! – den bisherigen Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz als Präsidentschafts-Kandidaten nominierte. Dies dürfte im Van-der-Bellen-Lager Nervosität hervorgerufen haben, ist Rosenkranz doch weithin als integrer, untadeliger und in der Argumentation stets sachlicher Politiker bekannt. Dass weitere Kandidaten wie zum Beispiel Gerald Grosz, Michael Brunner (MFG), Dr. Dominik Wlazny (Bierpartei) und andere ebenfalls antreten werden, sollte eher Rosenkranz als Van der Bellen zum Vorteil gereichen, weil sich für Letzteren im ersten Wahldurchgang keine absolute Mehrheit ausgehen könnte. Dann müsste Van der Bellen abermals in eine Stichwahl. Es könnte also die zweite Amtsperiode für Van der Bellen keine „gmahde Wiesn“ mehr sein.
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