Also, mit anonymen Anzeigen (man könnte auch vernadern sagen) kann man jeden in unguten Verdacht bringen, ob dieser Verdacht stimmt oder nicht stimmt. Eben nach dem Motto: Etwas wird schon stimmen. Leider wird unter dem Begriff Datenschutz schon sehr viel Unsinn verzapft. Ein Beispiel: Wenn ich bei der „Krone“ einen Leserbrief schreibe, muss ich mich identifizieren. Der Leserbrief wird, wenn dieser veröffentlicht wird, eben wie von mir gewünscht, mit Name oder eben ohne Name veröffentlicht, jedoch mein Name ist der „Krone“ bekannt. Frage: Warum kann das bei einer anonymen Anzeige bei einer Behörde, sprich Polizei, nicht genauso laufen? Somit wäre der anonymen Vernaderung schon einmal ein kleiner oder auch großer Riegel vorgeschoben. Oder?
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