Dänemark plant die Koppelung an die Lebenserwartung, was 74 Jahre bedeutet. In Österreich wird das Männerpensionsalter von 65 Jahren nicht geändert, weil es ohnedies nicht eingehalten wird. Noch skandalöser ist der Fetisch geringeres Frauenpensionsalter. Dazu hat der Verfassungsgerichtshof 1990 ausgesprochen, dass unterschiedliches Pensionsalter von Mann und Frau gleichheitswidrig ist. Die Politik hat daraufhin eine rekordverdächtige Frist von 43 Jahren bis 2033 (!) zur Abschaffung des unterschiedlichen Pensionsalters festgesetzt und dem VfGH die Prüfung dazu entzogen! (Beispiel, dass Politik dem Recht vorgeht). Inzwischen hat der EuGH ebenfalls grundsätzlich ungleiches Pensionsalter zwischen Mann und Frau untersagt.
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