In letzter Zeit ist das Thema Rasen in den Medien wieder sehr präsent. Man sollte dazu den Begriff „Rasen“ differenzierter betrachten. Ich betrachte das Überschreiten der Tempolimits erst dann als „Rasen“, wenn die Geschwindigkeit etwa den Verkehrsverhältnissen unangepasst ist. So können etwa 180 km/h auf gerader Strecke bei wenig Verkehr auf der Autobahn durchaus eine angepasste Geschwindigkeit sein, wie es etwa auf deutschen Autobahnen üblich ist. Bei viel Verkehr oder widrigen Fahrbahnverhältnissen hingegen können auch schon 100 km/h zu schnell sein. Generell unfair finde ich Verkehrsstrafen etwa bei Überschreitungen von 5 bis 10 km/h, wenn dabei etwa auf gerader Strecke absolut niemand gefährdet wird. Denn dabei geht es nicht um die Verkehrssicherheit, sondern um auf einfache Art Geld einzutreiben. Und das sollte ja nicht der Sinn der Polizeikontrollen sein, oder? Auch würde ich es durchaus für sinnvoll halten, Autofahrer, die provozierend langsam fahren und damit den Verkehr behindern, ebenfalls abzustrafen und gegebenenfalls deren Fahrtauglichkeit zu überprüfen.
Dr. Bernd Sommer, Graz
Erschienen am So, 19.12.2021
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