Wie oft in der Woche lesen wir von Rasern, die mit mehr als hundert Sachen durch Ortsgebiete, ja durch Fußgängerzonen fahren – oder sogar Autorennen im Stadtgebiet veranstalten! Wird der Führerschein eingezogen, fährt der Kerl halt ohne Führerschein! Die einzig wirklich wirkende Strafe: Beschlagnahmung des Pkw, Abtransport des Autos und Depotlagerung für 6 Monate auf Kosten des Rasers. Damit hätte man die idiotische und lebensgefährliche Raserei bald im Griff!
Horst-Sigbald Walter, Leoben
Erschienen am So, 19.12.2021
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