Nach bereits mehreren Verfehlungen (Stinkefinger) darf Frau Maurer nun – laut Urteil des Gerichts – jemanden als „Arschloch“ beschimpfen. Die Begründung des Gerichts „angesichts einer verbalen Vergewaltigung“ ist ja auch nicht ohne. Ob das ein Präzedenzfall wird oder vielleicht doch nur mit der Tatsache zu tun hat, dass das Justizministerium jetzt auch grün ist? Man wird sehen, wie in Zukunft derartige Entgleisungen bei Durchschnittsbürgern behandelt werden. Wir sollten es uns aber alle merken.
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