Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs über die Zulassung der – vorläufig nur passiven – Sterbehilfe hat die Büchse der Pandora geöffnet. Die rechtsdogmatischen, aber realitätsfernen Verfassungsrichter waschen ihre Hände in Unschuld. Haben sie doch dem Gesetzgeber die Aufgabe übertragen, Sterbehilfe zuzulassen, aber Missbrauch zu verhindern. Dass dies in der gesellschaftlichen Realität eine nahezu unmögliche Aufgabe ist, ist den Verfassungsrichtern dabei egal. Es ist, als habe man eine gut versperrte Tür geöffnet und als neue Grenze einen Strich auf den Boden gezeichnet. Die einzige Möglichkeit, dass die Grenzen der Sterbehilfe langfristig durch den Gesetzgeber oder durch weitere Erkenntnisse des VfGH immer weiter ausgedehnt werden, wäre, die zukünftigen Regelungen als Verfassungsbestimmung zu beschließen und somit Änderungen zu erschweren und die Regelung dem Zugriff des VfGH zu entziehen. Wahrscheinlich ein frommer Wunsch. So manche erschreckende Vision aus Science-Fiction-Filmen wird plötzlich vorstellbar.
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