Das freie Wort

Ungarn und Polen blockieren

Das Budget der Europäischen Union liegt vor und bedarf nur mehr der Ratifizierung durch die Mitgliedsländer. Für die nächsten Jahre sind 1,8 Billionen Euro sowohl für die laufenden Ausgaben als auch als Milliardenfonds zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise vorgesehen. Erstmalig wurde ein Rechtsstaatsmechanismus eingearbeitet, der gegen Mitgliedsländer bei Hinweis auf systemische Verletzung der Rechtsstaatlichkeit durch diese zur Anwendung kommt. Damit soll die Einhaltung der Rechtsnormen der Europäischen Union gewährleistet werden bzw., bei Verletzung dieser, Kürzungen der finanziellen Mittel möglich werden. Wie zu erwarten, haben Ungarn und Polen ihr Veto eingelegt. Dadurch wird das EU-Budget und der Corona-Hilfsfonds blockiert. Beide Länder erklären, dieser eingefügte Passus basiere auf willkürlichen, politisch motivierten Kriterien. Viktor Orbán sieht die EU gar in der Nähe der ehemaligen Sowjetunion. Ein überzogener und unfairer Vergleich, die Europäische Union auf die Stufe mit einer ehemaligen Diktatur zu stellen. Ungarn und Polen sind Länder, die immer wieder auf die Einhaltung der EU-Rechtsnormen hingewiesen werden müssen. Es ist nicht in Ordnung, dass beide Länder zwar überproportional viele Mittel aus der Europäischen Union lukrieren, jedoch die bestehenden Rechtsnormen nach eigenen Vorstellungen und politischen Interessenlagen umsetzen. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union haben sich beide Länder zur Einhaltung aller Grundprinzipien und Rechtsnormen bereit erklärt. Dass künftig bei Nichtbeachtung dieser Rechtsnormen Maßnahmen möglich werden, ist eine Konsequenz, die dem rechtlich abweichenden Verhalten von Ungarn und Polen geschuldet ist. Das Veto der beiden Länder lässt darauf schließen, dass weiterhin die Absicht besteht, die Rechtsnormen nach eigener Beurteilung und Belieben auszulegen. Anders ist es nicht zu erklären, warum sich diese Länder vorsorglich gegen Sanktionen bei systemischer Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit aussprechen. Dieses Veto wirft wieder einmal die Frage nach dem Verständnis der Mitgliedschaft in der Europäischen Union auf. Darüber sollten sich beide Vetoländer endlich klar werden. Die Europäische Union ist eine rechtlich fundierte Wertegemeinschaft, die Mitgliedschaft ist freiwillig, und das Denken und Handeln richtet sich nach einem partnerschaftlich gelebten Regelwerk. 25 Mitgliedsländer haben dies begriffen und leben damit gut, Ungarn und Polen scheinen da noch unschlüssig.

Franz Peer, Linz

Erschienen am Do, 19.11.2020

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