Im Moment wird die Verfassungskonformität der „Corona“-Gesetze und -Verordnungen heftigst diskutiert. Auch ich bin der Meinung, dass die Verfassung ein Grundgut ist, das es jedenfalls zu schützen gilt. Trotzdem gebe ich (auch als früherer Krisenmanager einer großen Firma) zu bedenken, dass es in Krisenfällen immer um rasches, effizientes Handeln geht. Und jedem sollte bewusst sein, dass die Entscheidungen zum Schutz von Leben und kritischer Infrastruktur sowie wesentlichen (Sach-)Gütern jedenfalls höher zu bewerten sind als formaljuristische Betrachtungen. Ich meine, dass Entscheidungen mit dem Ziel der Krisenbewältigung dann jedenfalls zulässig sein müssen (und nach Ansicht einiger Verfassungsjuristen auch sind!), wenn sie nach Bewältigung der Krise wieder außer Kraft gesetzt werden. Ein kleines Szenario zum Vergleich: Ich bewege mich mit meinem Auto auf einer Hauptstraße. Ein unvorsichtiger Radfahrer biegt vor mir von rechts in die Straße ein. Ich kann durch ein Ausweichmanöver nach links eine Kollision verhindern, überfahre aber die doppelte Sperrlinie. Formal könnte mir ein eifriger Polizist, der das beobachtet, jetzt ein Organmandat dafür ausstellen. Es würde aber – und ich glaube nicht nur bei mir – wohl heftiges Kopfschütteln auslösen! Mir scheint die ganze Diskussion eher das Ziel zu haben, dass es nach der Krise eine Handhabe für Schadenersatzklagen geben soll, wenn eine Verletzung der Verfassung konstatiert wurde. Wenn ich mir die Verhältnisse in den USA anschaue, fürchte ich mich vor dieser „Amerikanisierung“ der Rechtsprechung, in der es nur noch um Klagen jeder gegen jeden mit dem Ziel geht, einige hunderttausend Euro herauszuschlagen. Diese Denkweise bleibt nicht bei formaler Rechtsprechung stehen, sondern ist in der Lage, unser gesamtes Wertesystem zu verändern – und das sicher nicht zum Positiven!
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