Wieder einmal zeigt sich anhand der Corona-Pandemie, wie sehr man liebgewonnene Privilegien trotz etwas anderer Zeiten gerne weiterpflegen möchte und diese erst auf offenbar von höchster Regierungsebene ausgeübten Druck aufgibt. Diesmal ging es um die sogenannten Fenstertage am Ende des Schuljahres, welche seit Jahren aufgrund der föderalen Struktur unseres Landes und damit verbundener schulautonomer Tage unterrichtsfrei waren. In diesem Jahr ist die Lage jedoch anders, und die Schülerinnen und Schüler haben viele Schultage wegen der Pandemie verloren. Daher schien der Vorschlag von Minister Fassmann, an den diesjährigen Fenstertagen unterrichten zu lassen, durchaus nachvollziehbar und vernünftig. Doch der Minister hatte dabei nicht mit der Gewerkschaft der Pflichtschullehrer gerechnet. In gewohnter Manier polterte deren Vorsitzender Kimberger sogleich in die Öffentlichkeit, dass dies keinesfalls infrage kommen werde, da die Lehrer sonst „ihre Motivation verlieren würden“. Nun frage ich erstens höflich nach, ob sich Herr Kimberger hoffentlich bewusst ist, dass es derzeit nicht nur um die möglicherweise schwindende Motivation unserer Pflichtschullehrer, sondern wohl viel mehr um die weiterhin nötige Motivation der gesamten Bevölkerung gehen muss, und zweitens, ob ihm auch hoffentlich klar ist, dass es sehr wohl auch den Begriff der Rechtswertigkeit gibt, welcher die anlassbedingte Gewichtung von Rechten postuliert. Konkret geht es darum, dass das Recht der Schüler auf möglichst gute und umfassende Bildungsvermittlung trotz Krisenzeiten wohl höher zu werten ist als das individuelle Recht der Lehrer auf freie Fenstertage. Das hat auch unsere Regierung so richtig erkannt und ganz im Sinne bewährter österreichspezifischer Lösungsansätze die hoffentlich weiterhin motivierte, mehrheitlich VP-affine Lehrerschaft zu „freiwilliger“ Dienstverrichtung an den heurigen Fenstertagen bewegt. Danke, Österreich, dass Derartiges immer noch ohne größeren Zoff möglich ist.
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