Das Verfassungsgericht hat also erkannt, dass man für mangelhafte Integration nicht bestraft werden darf, sondern weiterhin das Recht auf volle Versorgung hat. Anscheinend ist die leistungslose Bedürfnisgerechtigkeit an der Macht. Welches Ergebnis dies bringt, haben schon andere Sozialexperimente vorgezeigt.
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