In einem jüngst in der „Krone“ veröffentlichten Bericht über die Wiener Roadrunner- Szene (das sind jene rücksichtslosen jungen Leute, welche immer wieder lebensgefährliche nächtliche Autorennen auf öffentlichen Straßen veranstalten und dabei andere Verkehrsteilnehmer nötigen) merkt ein zuständiger Polizist an, dass die seitens der ASFINAG zahlreichst auf den Wiener Stadtautobahnen montierten Kontrollkameras leider aus Datenschutzgründen behördlich nicht ausgewertet werden können bzw. dürfen, um diesem kriminellen Treiben endlich ein nachhaltiges Ende zu bereiten. Jetzt frage ich mich als einfacher Staatsbürger, welchen Sinn das bitte haben soll? Sollten durch diesen Wahnsinn gefährdete Menschenleben nicht wesentlich mehr wiegen als rigid einzuhaltende Datenschutzbestimmungen? Es herrscht doch in derartigen Situationen sehr oft die sogenannte Gefahr im Verzug vor, welche raschem behördlichen Handeln immer den Vorzug geben sollte. Könnte man in unserem Land vielleicht einmal vernünftig über den Umstand eines offensichtlich vollkommen überzogenen Datenschutzgebotes, welches zunehmend die jeweiligen Täter und nicht die jeweiligen Opfer schützt, diskutieren, ohne dadurch gleich zum Befürworter eines Überwachungsstaates abgestempelt zu werden?
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