„Schäme mich dafür“

Geschlagen und beraubt: Trio demütigte Obdachlosen

Vorarlberg
08.10.2026 18:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein 19-jähriger Vorarlberger musste sich am Donnerstag wegen eines brutalen Raubüberfalls auf einen Obdachlosen verantworten. Vor Gericht flossen zwar Tränen, doch weder Richterin noch Staatsanwalt ließen sich davon beeindrucken. 

Noch einmal will der Angeklagte die Aufnahmen des brutalen Raubüberfalls auf einen Obdachlosen nicht sehen. „Ich schäme mich dafür“, schluchzt er auf der Anklagebank des Landesgerichts Vorarlberg. Doch Richterin Katrin Feurle bleibt unbeeindruckt: „In der letzten Verhandlung haben Sie auch schon geschworen, dass Sie sich bessern. Jetzt sitzen wir wieder hier!“

Tatsächlich ist der junge Montafoner bei Gericht ein alter Bekannter. Vier Vorstrafen, seit 1. Oktober in Untersuchungshaft, und nun drohen ihm bis zu zehn Jahre Gefängnis. Im Zentrum der Anklage steht ein Überfall im April in Dornbirn. Gemeinsam mit zwei strafunmündigen Komplizen umzingelte der damals 18-Jährige einen Obdachlosen. Das Trio schlug auf sein Opfer ein, zwang es, sich auszuziehen, und raubte ihm Kleidung und Wertgegenstände. Danach machten sich die drei aus dem Staub. Doch eine Überwachungskamera hatte die Tat festgehalten.

Nur einer kann strafrechtlich belangt werden
Strafrechtlich belangt werden konnte aufgrund seines Alters nur der mittlerweile 19-Jährige. Im Ermittlungsverfahren hatte er noch alles bestritten. Vor Gericht legt er schließlich ein Geständnis ab.

„Warum haben Sie das überhaupt getan?“, fragt die Richterin. „Ich weiß es nicht“, schluchzt der Angeklagte. Er sei betrunken und unter Drogeneinfluss gewesen. Schon seit seinem 13. Lebensjahr kämpfe er mit der Sucht. Allein schaffe er den Ausstieg nicht. Nun hoffe er auf eine stationäre Therapie.

Zitat Icon

Ja, eine Suchtkomponente ist bei Ihnen gegeben, aber hören Sie auf, sich selbst zu bemitleiden.

Staatsanwalt Philipp Höfle

Sein Verteidiger zeichnet das Bild einer verkorksten Jugend: mit elf Jahren aus den Niederlanden ins Montafon gezogen, nie richtig Anschluss gefunden, zum Außenseiter geworden. Dann die falschen Freunde, Alkohol und Drogen. Doch Staatsanwalt Philipp Höfle lässt die schwierige Vergangenheit nicht als Entschuldigung gelten. „Ja, eine Suchtkomponente ist bei Ihnen gegeben, aber hören Sie auf, sich selbst zu bemitleiden. Sie sind bei Gericht ein alter Bekannter. Sie sind verantwortlich für sich und Ihre Taten.“ Auch die Richterin hält dem 19-Jährigen vor, bereits eine Woche nach seiner letzten Verurteilung erneut straffällig geworden zu sein. Weitere Ermittlungen laufen.

Ganze Reihe von Straftaten
Nach kurzer Beratung folgt die Quittung: zwei Jahre Haft wegen Raubs, Urkundenunterdrückung, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel, Körperverletzung und Einbruchsdiebstahls. Letzteres, weil er zudem mehrere Flaschen Schnaps aus diversen Geschäften gestohlen hatte. Eine frühere, bedingt nachgesehene siebenmonatige Haftstrafe wird nicht widerrufen. Stattdessen verlängert das Gericht die Probezeit auf fünf Jahre. Damit bleibt dem jungen Mann auch sein Bewährungshelfer erhalten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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