Mit dem sogenannten "Profit-Sharing" könne man bei einer Einlage von 1.000 Euro mit einer Auszahlung von 10.000 Euro rechnen, ist den Anlegern unter anderem versprochen worden. Die Anklage lautet auf gewerbsmäßigen schweren Betrug. Bei einem Schuldspruch drohen den Beschuldigten Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es nie eine gewinnbringende Tätigkeit gegeben hat. Die Auszahlungen hätten sich ausschließlich aus den Einzahlungen neuer "Kunden" gespeist. Über 5.000 Zahlungen habe es von Geschädigten gegeben. Die Hauptnutznießer der Geschäfte seien der erstangeklagte Firmengründer und ehemalige Dachdecker und der zweitangeklagte Deutsche gewesen.
Die beiden sollen sich mit den Ersparnissen der Betrugsopfer ein Luxusleben mit allem Drum und Dran gegönnt haben. Auch ein Rechtsanwalt sitzt auf der Anklagebank.









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