Ölpest-Prozess
Französisches Gericht verhängt Höchststrafen
Total wurde zum Mitschuldigen an der durch den Untergang verursachten Ölpest erklärt. Die „Unachtsamkeit“ des Konzerns bei der Wartung des Tankers „Erika“ wurde als Grund angegeben. Das Unternehmen wurde mit dem maximalen Strafgeld von 375.000 Euro belegt. Die gleiche Summe muss auch das italienische Schiffsregister Rina bezahlen, das die Fahrtauglichkeit des verunglückten Tankers bescheinigt hatte. Ebenso wurde der italienische Reeder und der Chef der Eignerfirma zu Geldstrafen verurteilt. Der indische Kapitän des Schiffes ging dagegen straffrei aus.
Historisches Urteil
Neben den Geldstrafen verhängten die Richter auch etwa 192 Millionen Euro Schadenersatz. Damit ist der „Erika“-Prozess das erste Mal, dass ein französisches Gericht nach einer Umweltkatastrophe nicht nur einen materiellen oder moralischen Schaden anerkennt, sondern auch einen Umweltschaden. Nach der Ölpest hatten Dutzende Fischer, Hotelbesitzer, Gemeinden und Umweltschutzgruppen wie Greenpeace Anzeige gegen Total und weitere Beteiligte erstattet. Ihre Schadensersatzforderungen belaufen sich insgesamt auf rund eine Milliarde Euro. Allein der französische Staat verlangte 153 Millionen Euro Schadensersatz für die Reinigung der Küste und die Entsorgung des Wracks. Die Forderungen des Staates wurden zur Gänze erfüllt.
Der damals 25 Jahre alte Öltanker "Erika" war im Dezember 1999 bei einem Sturm auseinandergebrochen. Aus dem Schiff gelangten 20.000 Tonnen Öl ins Meer. Dadurch wurden in der Bretagne etwa 400 Kilometer Küste verschmutzt, rund 150.000 Seevögel starben.



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