Präzedenzfall

Salzburger klagt gegen UMTS-Sendeanlage

Österreich
09.01.2008 14:32
Es ist so schon eine Aufsehen erregende Klage, doch sie könnte für heimische Handyfonierer und die Mobilfunkbranche gravierende Veränderungen bringen: Ein Salzburger Ehepaar klagt gegen eine UMTS-Sendeanlage zweier österreichischer Handyprovider, die vor dem Schlafzimmer von Heidrun und Herbert W. für gemessene Strahlenwerte über dem 2.700-fachen der Salzburger Soll-Grenze sorgt.

Vor zwei Jahren hat sich das Leben des Ehepaares Heidrun und Herbert W. in der Salzburger Gemeinde Anif gravierend verändert. Seit damals ist auf einem Haus in 130 Metern Entfernung eine UMTS-Sendeanlage in Betrieb. Vor dem Schlafzimmer des Paares wurde eine Strahlung von  27.000 Mikrowatt pro Quadratmeter gemessen, der Salzburger Vorsorgewert liegt aber bei zehn Mikrowatt. Die beiden leiden seither  – unter anderem – an schweren Schlafstörungen. Nun haben sie den Hausbesitzer auf Herabminderung der Sendeleistung geklagt, das Urteil könnte für viele Sendeanlagen in ganz Österreich richtungsweisend sein.

Anrainer-Proteste wurden nicht erhört
97 Prozent der Anrainer haben schon vor Inbetriebnahme des Senders mit ihrer Unterschrift dagegen protestiert, genutzt hat es nichts. Vor rund zwei Jahren ging der als Rauchfang getarnte Sender mitten im Ortsteil Niederalm in Betrieb. Und seit damals gehören schlaflose Nächte und heftige Kopfschmerzen zum Alltag des Ehepaares. „Meine Frau hat ein Gefühl, als ob lauter Ameisen in ihrem Gesicht krabbeln würden“, schildert Herbert W. Und als die Anlage einmal für zwei Tage ausfiel, habe man es sofort gespürt, noch bevor die Störung offiziell bekannt war.

Die beiden überlegten schon, das Haus zu verkaufen. „Der Makler sagte, durch den Sender habe das Haus eine Wertminderung von 30 bis 50 Prozent. Aber auch Wegziehen würde nichts bringen, denn womöglich setzen sie uns am neuen Wohnort wieder einen Mast vor die Nase.“ Mit einigen technischen Schutzmaßnahmen wurde die Situation für die beiden inzwischen etwas erträglicher, „aber es ist gefährlich, wenn man nichts spürt, es aber ja voll weiterstrahlt“. Auch in der Umgebung hätten etliche Nachbarn gesundheitliche Probleme, so stark wie bei ihnen, strahle es aber ansonsten nirgends.

Nur ein Gutachten zugelassen – ein Provider-gestütztes!
Aus juristischen Gründen war eine Klage gegen die beiden Mobilfunkbetreiber nicht möglich, deshalb klagte Herr W. den Besitzer des Nachbarhauses auf „Herabminderung der Sendeleistung“. „Der wohnt in drei Kilometern Entfernung ohne Strahlung und streift jeden Monat die Miete dafür ein.“ Eine erste Verhandlung fand bereits im Jänner 2007 statt, nun liegen die Gutachten vor und in der kommenden Woche wird erneut prozessiert.

Als medizinischer Gutachter wurde von Gericht ein Neurologe bestellt, was bei Herbert W. auf Unverständnis stößt. „Der hat festgestellt, dass wir fast schon paranoid sind und uns alles einbilden“, so der Anifer, der die Bestellung eines Umweltmediziners fordert. Außerdem beklagt er, dass nur eine einzige Studie über Handystrahlung zugelassen wurde, die ausgerechnet von einem Mobilfunk-Betreiber mitfinanziert worden sei.

Nicht existenter gesetzlicher Grenzwert erschwert die Klage
Aber auch mit der Politik ist der Pensionist unzufrieden: „Die Republik hat Milliarden mit den Handy-Lizenzen verdient, aber die Gesundheit der Menschen ist allen egal. Es gibt bis heute keinen gesetzlichen Grenzwert für die Strahlung.“ Der Salzburger Vorsorgewert ist nämlich nur eine Empfehlung des Umweltmediziners des Landes Salzburg. Der zuständige Richter wollte keine Stellungnahme abgeben. Der Hausbesitzer ist für Anfragen ebenfalls nicht erreichbar.

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