Neuer Fall

Verdacht auf Misshandlung nach Schenkelbruch

Österreich
24.11.2007 13:59
Nach dem tragischen Tod des erst 17 Monate alten Luca gibt es jetzt in Salzburg einen neuen Verdacht von schwerer Kindesmisshandlung: Ein vier Monate altes Mädchen liegt mit einem Oberschenkelbruch im Landeskrankenhaus, bei der Untersuchung wurden weitere, ältere Verletzungen entdeckt. Die Behörden sind informiert, der Fall liegt jetzt bei Gericht. Das Kind bleibt in Obhut der Ärzte, die Eltern dürfen es nicht besuchen.

Vergangene Woche brachten die Eltern, sie wohnen in der Stadt Salzburg, die kleine Elma (vier Monate alt) ins Salzburger Landesspital. Das Kind hatte eine starke Schwellung am Oberschenkel, das Röntgenbild zeigte: Der massive Knochen war glatt gebrochen.

Bei der Untersuchung stießen die Ärzte dann auf weitere Frakturen. So stellten sie fest, dass Elma einen zweiten, etwa zwei Monate alten Oberschenkelbruch sowie eine bereits verwachsene Verletzung an einem Handgelenk hat. Die Mediziner reagierten daraufhin sofort. "Es besteht der Verdacht, dass hier eine Kindesmisshandlung vorliegt", schildert Günther Schimpl, Primar der Kinderchirurgie im Landesspital, der "Krone". "Daher haben wir sofort die zuständigen Stellen informiert..."

Ein Team von Experten erkundigte sich nur einen Tag später nach dem Zustand der kleinen Elma. Daraufhin folgte eine Anzeige wegen des Verdachts der absichtlichen schweren Körperverletzung. Der Akt liegt nun bei der Staatsanwaltschaft. Die Eltern - sie sind auf freiem Fuß - sagten, sie können sich nicht erklären, wie es zu den Verletzungen gekommen sei. "Für das Mädchen müssen es große Schmerzen gewesen sein", so ein Mediziner. Für die bessere Heilung muss Elma die nächsten zwei bis drei Wochen auf dem Rücken liegen.

Besuchsverbot für die Eltern
Zur Verletzungsursache haben die Eltern widersprüchliche Angaben gemacht", sagte der Leiter der Kinderchirurgie. "Das Mädchen bleibt in unserer Obhut, bis alles Weitere geklärt ist." Die Eltern dürfen das Kind nicht besuchen, deshalb sei auch der Haftbefehl nicht vollzogen worden, erklärte Staatsanwältin Feichtinger. "Dem Kind geht es den Umständen entsprechend gut", versicherte Primar Schimpl. Zur Klärung des Falles wurde die Gerichtsmedizin eingeschaltet. Institutsleiterin Edith Tutsch-Bauer ist mit der Erstellung von Gutachten beauftragt worden.

Von Max Grill und krone.at

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