Die Staatsanwaltschaft war zu der Überzeugung gelangt, dass die polizeilichen Ermittlungen nicht ausreichten, um die Verurteilung des Angeklagten zu vertreten. Der 39-Jährige wurde daraufhin unter dem Applaus der Zuschauer - darunter hauptsächlich Freunde und Verwandte des Angeklagten - von Richter Thomas Kreuter rechtskräftig freigesprochen. Der Vorsitzende des Schwurgerichts ordnete auch die unverzügliche Enthaftung des Mannes an, um diesem ein weiteres Wochenende hinter Gittern zu ersparen.
Der Mann war seit 1. Juni 2006 und somit eineinhalb Jahre lang als mutmaßlicher Mörder in U-Haft gesessen. Sämtliche Entscheidungen sind rechtskräftig.
"Üblicherweise ist Polizei verlässlich"
Verteidiger Peter Philipp zollte der Anklage ausdrücklichen Respekt. In über 30 Berufsjahren habe er "so ein Verfahren Gott sei Dank noch nie erlebt, wo Beweismittel und Polizeiberichte nicht stimmen". Er ersuchte die Geschworenen, nicht mit dem Eindruck nach Hause zu gehen, alles sei "ein Sumpf". Derartiges seien "Ausnahmesituationen" und "Eintagsfliegen", üblicherweise könne man sich bei Gericht auf die Arbeit der Polizei verlassen.
Konkret soll die Polizei einseitig und entgegen der Beweislage gegen den Angeklagten ermittelt haben. Für den sei die Situation natürlich "tragisch", meinte Philipp: "Er ist 18 Monate völlig unschuldig in Haft gesessen! Das muss und wird Folgen haben! So kann man in Zukunft nicht Prozess führen!"
Den Fall hatte eine Gewaltgruppe der Kriminaldirektion 1 geleitet, an deren Spitze ausgerechnet jener Chefinspektor stand, der seit Monaten vom Dienst suspendiert ist, weil er zu enge Kontakte zur Rotlichtszene unterhalten haben soll. Zumindest das Ergebnis von Telefonüberwachungen, die am Freitagnachmittag vom vorsitzenden Richter verlesen wurden, legten den Verdacht nahe, dass dieser bei den Ermittlungen eine undurchsichtige Rolle gespielt haben könnte.
Zeuge von Polizei bedrängt?
Anfang Jänner 2007 wurden zwei Personen abgehört, die sich über einen Lokalbesucher unterhielten, der ursprünglich in Verdacht geraten war, vor einem Cafe geschossen und einen Mord auf dem Gewissen zu haben. Während die Ermittlungen gegen diesen Mann offenbar im Sand verliefen, präsentierte die Polizei rund einen Monat nach dem Verbrechen jenen 39-Jährigen als Täter, der schließlich auch zur Anklage gebracht wurde.
In ein "schiefes Licht" gerieten die Ermittler vor allem, als der angekündigte "Belastungszeuge" am Freitagnachmittag seine Aussage ablegte. Der Zeuge hatte damals zufällig seinen Pkw vor dem Lokal geparkt, als die Schüsse fielen. Seiner Schilderung zufolge öffnete ein Mann von innen die Eingangstür und feuerte mehrmals auf den am Gehsteig befindlichen 32-Jährigen, der kurz zuvor aus dem Lokal gekommen war. Er selbst sei in Deckung gegangen, habe den Schützen jedoch nicht gesehen, so der Zeuge heute auf Befragen von Richter Thomas Kreuter: "Es war dunkel. Ich war 35 Meter entfernt. Ich habe mich versteckt. Ich habe den Täter nicht gesehen."
Laut einer polizeilichen Niederschrift soll der Zeuge allerdings kurz nach der Bluttat anhand eines Lichtbilds und nach einer Gegenüberstellung den Angeklagten eindeutig als Schützen identifiziert haben. Dort heißt es wörtlich: "Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass es sich um denselben Mann handelt, den ich um 00.15 Uhr gesehen habe, als er die Tür von dem Lokal öffnete und einige Schüsse auf den am Gehsteig stehenden Mann abgab."
"Wie die Polizei gewollt hat, habe ich geplappert"
Damit konfrontiert, erklärte der Zeuge den Geschworenen: "Das waren nicht meine Worte!" Die Polizei habe ihm "gesagt, dass ich '100 Prozent' sagen soll, dann werde ich keine Probleme haben". Er habe in seiner allerersten Befragung wahrheitsgemäß angegeben, den Schützen nicht erkannt zu haben. Die Polizei habe das offenbar nicht hören wollen und ihn in weiterer Folge immer wieder mit dem Streifenwagen abgeholt und weiter befragt. Er habe "seine Ruhe haben wollen" und daher den nunmehr Angeklagten identifiziert. Auf Wunsch der Polizei, wie der Mann versicherte: "Wie die Polizei gewollt hat, so habe ich geplappert."










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