Der Asylantrag der gesamten Familie sei in erster Instanz abgelehnt worden, jetzt warte die Familie auf die Entscheidung der zweiten Instanz, erklärte Sicherheitsdirektor Elmar Marent. Sollte auch diese negativ ausfallen, gelte der Abschiebungsbescheid aber für die ganze Familie. Man habe den Bescheid der Erstinstanz lediglich auf das Neugeborene ausgedehnt, damit alle denselben Status hätten.
Es handle sich dabei um die übliche Vorgehensweise, wurde Martin Fellacher von der Caritas-Flüchtlingshilfe zitiert. Damit werde verhindert, dass das Kind von seinen Angehörigen getrennt werde. Der Rechtsanwalt der kosovarischen Familie sah darin laut Medienberichten jedoch einen „Willkürakt der Behörden“, um Druck auf die fünfköpfige Familie auszuüben.










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