Der Vorfall hatte sich bereits am 1. November in der Bezirksstadt Imst zugetragen (krone.at berichtet). Der knapp über 20-Jährige sagte aus, dass das Kind am Nachmittag erbrochen, nach Luft gerungen und anschließend bewusstlos gewirkt habe. Daraufhin sei er in Panik geraten und habe den Säugling geschüttelt.
Als sich der Zustand des Mädchens nicht besserte, rief er die Rettung, so der junge Mann in der Vernehmung. In der Innsbrucker Kinderklinik wurde dann ein Schütteltrauma festgestellt. Der Begriff umschreibt ein Hirntrauma, das dann entsteht, wenn der Kopf eines Menschen massiven Schüttelbewegungen nicht standhalten kann und dadurch das Gehirn zu Schaden kommt. Durch die nicht ausgebildete Nackenmuskulatur sind davon vorallem Babys betroffen. Laut medizinischer Definition bedarf es für die Herbeiführung eines Schütteltraumas "mit erheblicher Kraft ausgeführter Bewegungen".
Die Klinik schaltete die Jugendwohlfahrt der Bezirkshauptmannschaft Imst ein. Am 8. November wurde dann Anzeige erstattet, der ein vorläufiges Ausfolgeverbot folgte. Das heißt, die Eltern dürfen ihr Baby bis auf Weiteres nicht aus der Klinik zu sich nach Hause holen. Laut Polizei sind "weitere Vernehmungen im Gange".
Symbolbild
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.