ARBÖ klärt auf

Tempolimits gelten auch für Radfahrer

Tirol
29.06.2017 15:38

Auch wenn man umweltfreundlich mit dem Fahrrad unterwegs ist, ist die Freiheit nicht grenzenlos! Verkehrsvorschriften gelten auch für Biker. Doch diese geraten oftmals in Vergessenheit. Aus diesem Grund ruft nun der Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreich (ARBÖ) die wichtigsten Regeln in Erinnerung.

Immer wieder kommt es in Tirol zu teils schweren Radunfällen. Häufig ist Unvernunft der Radfahrer die Ursache. Die wichtigsten Vorschriften für Biker sind:

  • Tempolimit: Beschränkungen - wie Tempo-30-Zonen - müssen auch vom Radfahrer eingehalten werden. Beim Queren ungeregelter Kreuzungen gilt für die Radler ein 10 km/h-Limit.
  • Alkoholgenuss: Beim Radfahren gilt ein Alko-Limit von 0,8 Promille. Wer mit mehr über die Straßen strampelt, muss mit Strafen von 800 bis 3700 Euro rechnen. Hat der Alko-Radler einen Führerschein, kann ihm dieser entzogen werden!
  • Vorrang: Radfahrer haben nicht immer Vorrang. Für sie gelten Rechtsregel, "Vorrang geben" und "Halt". Ebenso haben sie Nachrang gegenüber Schienen- sowie Einsatzfahrzeugen und müssen Fußgängern am Schutzweg Vorrang geben. Richtungsänderungen müssen per Hand angezeigt werden.
  • Einbahn: Gegen die Einbahn fahren ist nur erlaubt, wenn Zusatztafeln oder Bodenmarkierungen ausdrücklich darauf hinweisen.
  • Straßen: Mit dem Fahrrad sind grundsätzlich die Fahrbahn bzw. die Radfahrstreifen zu benutzen. Auf Autobahnen und Autostraßen ist das Radfahren nicht erlaubt.
  • Helmpflicht: Diese gilt für radfahrende Kinder bis 12 Jahre, auch wenn sie im Kindersitz oder im Radanhänger mitgeführt werden.
  • Helle Kleidung: Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen sollte reflektierende Kleidung getragen werden.
  • Haftpflicht: Wer als Radfahrer einen Schaden verursacht, ist dafür voll haftbar.
  • Telefonieren: Verboten!

Jasmin Steiner, Kronen Zeitung

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