Gesetzesänderung

Neue Regeln für Hundehalter in Wien

Tierecke
18.04.2017 17:00

Die Stadt Wien will das Tierhaltegesetz ändern. Die neuen Bestimmungen sehen hohen Mindeststrafen für Führscheinverweigerer vor. Auch bei der Leinen- und Maulkorbpflicht sowie bei Hundezonen sind Änderungen geplant. Der Entwurf ist online abrufbar und liegt bis Anfang Juni in allen Bezirkssämtern zur Einsicht auf.

Mit wenigstens 1000 Euro Bußgeld muss rechnen, wer einen gelisteten sogenannten Kampfhund ohne den vorgeschriebenen Führschein hält. Das gilt auch für Wiener, die das Tierhalteverbot missachten oder ihren Vierbeiner scharf abrichten. Auf Veranstaltungen wie Hundeschauen soll für die zusehenden Tiere auch Leinen- und Maulkorbpflicht gelten. Ausgenommen sind vorführende Hunde sowie (wie bisher) Rettungs-, Therapie-, Assistenz- und Diensthunde.

Änderungen bei Hundezonen und Abnahmen
Bei den Öffnungszeiten für Hundezonen soll der Magistrat mehr Freiheiten erhalten und leichter Begrenzungen und Ausnahmen festlegen. Nach Zwangsabnahmen sollen Besitzer automatisch das Recht am Tier verlieren. Dadurch können Heime viel schneller mit der Vermittlung starten.

Infos dazu finden Sie HIER.

Alex Schönherr, Kronen Zeitung

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