Keine Mordanstiftung

Frau ließ Ehemann krankenhausreif prügeln – Urteil

Österreich
15.03.2017 06:04

Angeklagt war versuchte Anstiftung zum Mord: Laut Staatsanwaltschaft soll eine 44-Jährige aus Salzburg den Mord an ihrem Ehemann (52) in Auftrag gegeben haben. Die Geschworenen sahen das aber nicht als erwiesen an, verurteilten die Angeklagte jedoch wegen schwerer absichtlicher Körperverletzung - immerhin hatte die Frau ihren neuen Liebhaber dazu angestachelt, den ungeliebten Ehemann krankenhausreif zu prügeln. Sie wurde schlussendlich zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt - nicht rechtskräftig.

Die Eheleute aus Salzburg führten in Ebensee im Salzkammergut einen Würstelstand. Dann verliebte sich die Frau in einen Gast, wollte mit ihm in Neuseeland neu anfangen. Daher soll sie den Beschluss gefasst haben - "der Heinzi muss weg", wie ihr Liebhaber aussagte. Sie habe erfolglos versucht, einen Kleinkriminellen - ebenfalls ein Gast der Imbisstube - für 10.000 Euro "zum Mord anzustiften", wie Staatsanwältin Susanne Rauch ausführte. Diesen Vorwurf sahen die Geschworenen jedoch nicht als bewiesen an und sprachen die Frau mit fünf zu drei Stimmen in diesem Anklagepunkt frei.

Erst "Kopfnuss", später krankenhausreif geprügelt
Anders fiel das Urteil punkto ebenfalls angeklagter absichtlicher schwerer Körperverletzung als Beteiligte aus. So soll die Frau sehr wohl den neuen Freund angestachelt haben, ihrem Mann eine zu verpassen, weil sie von diesem jahrelang misshandelt worden sei. Am 2. Februar 2016 knöpfte sich der Liebhaber schließlich den angeblichen Peniger vor. Beim Würstelstand verpasste er ihm zuerst eine "Kopfnuss". In der Nacht ließ er sich dann mit einem Taxi zu ihm nach Hause fahren - und dort "drosch er ihn krankenhausreif", so die Staatsanwältin. Ein Kumpel unterstützte ihn dabei.

Opfer leidet noch heute an Folgen der Schläge
Die Angeklagte habe Hilfestellung geleistet, da sie dem Duo nicht nur das Taxi bezahlte, sondern auch den Hausschlüssel hinterlegte, so Rauch. Das Opfer trug von der Abreibung schwere Verletzungen davon, unter denen der 52-Jährige noch heute leidet. Der Lover wurde bereits rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt, dessen Komplize zu zweieinhalb Jahren.

Angeklagte zündete sich in Duschraum an
Die mutmaßliche Anstifterin kam im Frühsommer 2016 in Wels in U-Haft, wo sie versuchte, sich das Leben zu nehmen. Im Duschraum übergoss sie sich mit Öl und zündete sich an. Eine Insassin fand die lebensgefährlich Verletzte, die ins AKH Wien geflogen wurde. Wochenlang wurde sie dort wegen schwerer Brandwunden behandelt. Seine Mandantin sei so verzweifelt gewesen, weil "sie unschuldig in U-Haft saß", begründete Verteidiger Michael Gütlbauer den Suizidversuch.

Opfer: "Bin von Unschuld meiner Frau überzeugt"
Selbst das Opfer meinte: "Ich bin von der Unschuld meiner Frau überzeugt", auch wenn seit Beginn der Beziehung im Jahr 2009 immer wieder "mysteriöse Sachen passiert" seien, erklärte er Richter Hans-Jörg Reichl, führte dies im Zeugenstand aber nicht näher aus. Sein Bruder bot dafür dem Gericht eine Erklärung: Der 52-Jährige sei von dieser Frau manipuliert worden.

Mehrmals versicherte die Angeklagte während des Prozesses: "Ich wollte meinem Mann nie etwas antun". Sie wurde schlussendlich "nur" für schuldig gesprochen, es zugelassen zu haben, dass ihr Mann krankenhausreif geprügelt wurde. Das Urteil nahm sie kommentarlos hin, auch die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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