Neu im neuen Jahr

Was sich 2017 für Autofahrer alles ändert

Motor
31.12.2016 22:00

Im neuen Jahr blühen Autofahrern einige Änderungen - darunter auch die eine oder andere ungewöhnliche. Etwa die Alkolocks, mit denen ertappte Alkolenker wieder ans Steuer dürfen. Oder das Weiterfahrtverbot nach einer IG-L-Temposünde. Es ist für jeden etwas dabei, sogar vieles Positive!

(Bild: kmm)

Grüne Kennzeichen:
Mit Inkrafttreten der 34. KFG-Novelle bekommen Elektro- und Wasserstofffahrzeuge künftig eigene Kennzeichen: Durch die grüne statt schwarzer Schrift sind diese Fahrzeuge leicht von konventionell betriebenen Autos zu unterscheiden und es können leichter Vergünstigungen für solche Fahrzeuge vorgesehen werden, wie etwa kostenfreies Parken oder die Erlaubnis zur Benutzung der Busspuren.

Verlängerung Probeführerschein:
Mit 1. Juli 2017 wird die Probezeit für den Führerschein von zwei auf drei Jahre verlängert. Zusätzlich wird das Delikt "Benützung von Mobiltelefonen am Steuer" in den Katalog der Delikte aufgenommen. Wer also während der Probezeit beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung erwischt wird, muss mit einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre rechnen.

Alkolocks:
Ab Mitte des Jahres soll das alternative Bewährungssystem einen fünfjährigen Pilotversuch starten. Nach der Hälfte der Führerschein-Entzugsdauer kann sich der betroffene Autofahrer einen Alkomaten in sein Fahrzeug einbauen lassen. Zusätzlich müssen Mentoring-Gespräche stattfinden. Das Alkolock-System wird zusätzlich zum bestehenden Entzugssystem eingeführt und ist eine Art Zuckerbrot statt Peitsche für ertappte Alkolenker.

Fahrtstopp nach IG-L-Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Bei Überschreitungen einer nach dem IG-L verordneten Höchstgeschwindigkeit soll es zukünftig Zwangsmaßnahmen zur Verhinderung der Weiterfahrt geben, z. B. Abnahme der Fahrzeugschlüssel oder Anbringung von Radklammern. Ob dafür eine bestimmte Mindestüberschreitung Voraussetzung sein wird, ist noch in Diskussion.

Neue Zusatztafel:
Eine Zusatztafel zum Verkehrszeichen "Halten und Parken verboten", die das Symbol eines Steckers zeigt, besagt, dass künftig an dieser Stelle ausschließlich Elektrofahrzeuge zum Aufladen der Batterie stehen dürfen.

Fotobeweis:
Wer wegen einer Geschwindigkeitsübertretung auf Österreichs Straßen geblitzt wird, kann künftig auch wegen anderer Verkehrsdelikte belangt werden. Etwa wenn auf dem Radarfoto zu sehen ist, dass ohne Freisprecheinrichtung telefoniert oder gegen die Gurten- bzw. die Sturzhelmpflicht verstoßen wurde.

Mopedausbildung:
Die Prüfung für den Mopedführerschein soll künftig am Computer absolviert werden. Außerdem kann mit der Ausbildung nun erst zwei Monate (bisher sechs Monate) vor dem 15. Geburtstag gestartet werden.

Neuer Testzyklus für Kfz-Typengenehmigungen: Ab 1. September 2017 muss die Typisierung von neuen Pkw nach dem neuen Testzyklus WLTP erfolgen. Demnach wird der gemessene Spritverbrauch nach einem neuen realitätsnäheren Verfahren gemessen (VO (EU) 2016/427). Die Besteuerung soll weiterhin auf den Werten des bisherigen Normverbrauchszyklus NEFZ aufbauen.

Hinzurechnungsbetrag ("Sachbezug") bei Dienstwagen-Privatnutzung:
Ab 1. Jänner 2017 wird der CO2-Grenzwert für neu angeschaffte Dienstwagen, die privat genutzt werden, auf 127g/km gesenkt. Bis zu dieser Grenze sind wie bisher monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten (max. 720 Euro) als Sachbezug anzusetzen. Wird der Grenzwert überschritten, sind monatlich 2 Prozent (max. 960 Euro) anzusetzen. Für bestehende Dienstwagen sowie Dienstwagen, die vor 2017 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, gilt weiterhin der Grenzwert von 130g/km.

Elektroauto-Förderung:
Offiziell können ab März die Anträge zur Ankaufsförderung für Elektroautos und Plug-in-Hybride gestellt werden. Stichtag der Gültigkeit ist aber bereits der 1. Jänner 2017. Der Ankauf von reinen E-Fahrzeugen wird mit 4000 Euro gefördert, die Anschaffung von Plug-in-Autos mit 1.500 Euro.

Autobahn-Vignette:
Die neue Vignette 2017 ist türkis und löste am 1. Dezember die mandarin-orange-farbene ab. Die Autobahn-Vignette für das Jahr 2017 wird um 0,8 Prozent teurer und kostet für ein Jahr nun 86,40 Euro statt 85,70 Euro. Motorradfahrer haben statt 34,10 Euro aktuell 34,40 Euro zu zahlen. Erhältlich sind auch 10-Tages- bzw. 2 Monats-Vignetten.

Digitale Vignette
Voraussichtlich bereits ab Dezember 2017 wird die digitale Vignette - wahlweise zur Klebevignette - eingeführt. Aufgrund der automatischen Kennzeichenerfassung entfällt der Kauf einer zweiten Vignette bei Wechselkennzeichen.

(Quelle: ARBÖ, ÖAMTC)

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(Bild: kmm)



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