FPÖ: "Ist zulässig"

Fernmeldebehörde ermittelt wegen Hofer-Massenmail

Österreich
24.11.2016 11:24

Zahlreiche Auslandsösterreicher haben kürzlich eine E-Mail von Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer bekommen, in der der freiheitliche Kandidat für ihre Stimme bei der Wahl am 4. Dezember warb. Viele fühlten sich davon belästigt und meldeten die "unerwünschte" elektronische Post. Zwar hat die FPÖ die Adressen legal aus der allen Parteien zugänglichen Wählerevidenz, doch solche Massenmails sind laut Gesetz verboten. Nun ermittelt die Fernmeldebehörde.

"Es haben sich bei uns einige Betroffene gemeldet, der Sachverhalt wird geprüft", sagte Nikolaus Koller, Strafreferent im Fernmeldebüro Wien, Niederösterreich und Burgenland, am Donnerstag. Zuvor hatten sich auch "mehr als 100" Betroffene im Büro von Hofers Gegenkandidaten Alexander Van der Bellen über die E-Mails beschwert. An wie viele der insgesamt 400.000 Auslandsösterreicher das Schreiben ging, ist nicht bekannt.

Bei mehr als 50 Empfängern illegal
Koller verwies auf die Erläuterungen zum Paragraf 107 des Telekommunikationsgesetzes, wo festgeschrieben sei, dass auch politische Werbung umfasst ist. Im zweiten Absatz des Gesetzesparagrafen heißt es: "Die Zusendung einer elektronischen Post - einschließlich SMS - an Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz ohne vorherige Einwilligung des Empfängers ist unzulässig, wenn 1. die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt oder 2. an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist."

FPÖ: "Warum haben wir die Adressen dann überhaupt bekommen?"
Bei der FPÖ herrscht eine andere Rechtsauffassung vor: "Die Verwendung dieser Daten zur Wählerinformation ist - laut den uns erteilten Rechtsauskünften - zulässig", so Hofers Wahlkampfmanager Martin Glier. FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl führte am Donnerstag in einer Aussendung aus: "Tatsache ist, dass wir - wie es das Wählerevidenzgesetz vorsieht - beim zuständigen Innenministerium zum Zwecke der Wählerinformation um die Adressen der Auslandsösterreicher in besagter Evidenz angefragt haben und in diesem Zusammenhang E-Mail-Adressen übermittelt bekommen haben." Mit E-Mail-Adressen könne man "nichts anderes machen, als E-Mails zu verschicken. Warum sendet uns das Innenministerium E-Mail-Adressen von Auslandsösterreichern zur Wahlinformation, wenn zugleich das Versenden von E-Mails nicht erlaubt sein soll?"

Massen-SMS: Strafen für NEOS
Rechtlich beurteilen wollte die Fernmeldebehörde das Massenmail von Hofer nicht. Allerdings gab es erst im Vorjahr im Wiener Wahlkampf einen ähnlichen Fall: Damals hatten die NEOS ein Massen-SMS an Tausende Wähler verschickt, um sie zum Gang zur Wahlurne aufzurufen. Dieses Verwaltungsstrafverfahren ist mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen. Es seien Strafen ausgesprochen worden, erklärte Koller, ohne die Höhe der verhängten Geldbuße zu nennen. Der Strafrahmen beträgt laut Telekommunikationsgesetz bis zu 37.000 Euro.

"Eine einzigartige Visitenkarte unseres wunderbaren Landes"
In dem Schreiben versichert Hofer den Auslandsösterreichern, er habe ihnen "niemals ihr Wahlrecht" entziehen wollen. Die Interpretation "etlicher Medien", er sei für die Abschaffung der Briefwahl, sei falsch. Die im Ausland lebenden Österreicher seien "eine einzigartige Visitenkarte unseres wunderbaren Landes". Am Schluss des Briefes bittet der freiheitliche Kandidat "um Ihre Unterstützung meiner Ideen und Vorschläge".

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