Mit 1,55 Meter

Zu klein fürs Gefängnis

Ausland
27.05.2006 20:12
Ein 1,55 Meter großer Kinderschänder ist im US-Bundesstaat Nebraska einer Gefängnisstrafe entgangen, weil die Richterin Mitleid mit ihm hatte. Wegen seiner Körpergröße müsse er im Gefängnis Drangsalierung befürchten, entschied Richterin Kristine Cevava und verhängte eine Bewährungsstrafe. Der Justizminister des Bundesstaates, Jon Bruning, kündigte jetzt aber Berufung an.

"Meinetwegen kann er nur 1,20 Meter groß sein. In Nebraska kommt man für Kinderschändung hinter Gitter", so Bruning.

Der 50-jährige Mann soll eine Zwölfjährige mehrfach missbraucht haben. Er wurde schuldig gesprochen. Darauf stehen in Nebraska zehn Jahre Gefängnis. Wegen seiner Körpergröße überlebe er eine Gefängnisstrafe möglicherweise nicht, beschied die Richterin. Opfer-Organisationen reagierten empört. Die Richterin habe mehr Mitgefühl mit dem Täter als mit dem Opfer gezeigt.

Symbolbild: Peter Tomschi

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