Vor mehr als zehn Jahren nahm der Wiener Galeriebesitzer bei einer Bank einen Privatkredit über 145.000 Euro auf. Als Besicherung übergab er dem Geldinstitut ein wertvolles Bikd aus dem 17. Jahrhundert.
Und genau über die Heizung!
Statt es fachgerecht in einer Klimakammer aufzubewahren, prangte es aber bald als Stolz der Bank im Zimmer eines Vorstandsmitglieds, direkt über dem Warmluftauslass der Heizung. Logisch, dass das Gemälde dadurch beschädigt wurde. Es war nämlich auf Eichenholz gemalt, die Platte bekam Risse und verzog sich.
Galerist wollte nicht zurückzahlen
Jahre später klagte die Bank den Galeriebesitzer und verlangte die Rückzahlung des Kredites. Was dieser aber verweigerte: Der Schaden an dem Bild ist etwa so hoch wie die ausständigen Kreditraten, wir sind quitt.
Jetzt wird begutachet
Ein Rechtsstreit entbrannte. Eine Gerichtsinstanz vertrat zwar die Ansicht, dass eine Verknüpfung der beiden Problemkreise – Kreditschulden und Beschädigung am Bild – nicht erlaubt wäre. Doch der Oberste Gerichtshof meint sehr wohl, dass dies gegeneinander aufgerechnet werden kann.
Jetzt muss der Schaden am Bild von einem Gutachter beziffert werden. Der Anwalt des Galeristen: „Es wurde zwar restauriert, aber alleine dieser Umstand ist schon deutlich wertmindernd.“
Von Peter Grotter, KronenZeitung










Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.